Armenpolitik in der Frühen Neuzeit

Im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit erlebte der Umgang mit dem Phänomen der Armut einen tiefgreifenden Wandel. Im Mittelalter bildete die individuelle Spende, die "milde Gabe" an den Bedürftigen, den Kern der Armenversorgung. Sie war durch das christliche Gebot der Nächstenliebe motiviert. Vor dem Hintergrund des von der Kirche vertretenen Gedankens der Gerechtigkeit durch gute Werke bot eine "milde Gabe" dem Spender die Möglichkeit, aktiv zu seinem eigenen Seelenheil beizutragen. Insbesondere die Kirchen nahmen sich der Armen an, etwa mit der Errichtung von Spitälern - Vorfahren der heutigen Krankenhäuser - im 12. u. 13. Jahrhundert, die für die Pflege kranker und gesunder Armer sorgten. Aus der individuellen Spende entwickelte sich so ein System fester Zuständigkeiten.

Als an der Schwelle zur Neuzeit die Belastung durch steigende Bettlerzahlen anwuchs, drang die städtische Verwaltung in diesen Bereich ein und übernahm immer mehr die Aufgaben der Kirche. Eine größere Effizienz der Armenversorgung, eine bessere Ausnutzung der Ressourcen war notwendig. So setzte sich eine "Professionalisierung, Rationalisierung und Bürokratisierung" (Jütte, 134) der Armenpflege durch, die vor allem zwei neue Entwicklungen mit sich brachte:

1. Untersuchung des individuellen Falles. Die tatsächliche Bedürftigkeit des einzelnen Bettlers wurde durch eine Untersuchung des individuellen Falles geprüft. So wurde zwischen den wirklich bedürftigen, arbeitsunfähigen Bettlern und den arbeitsunwilligen differenziert; letztere wurden geächtet und das Betteln wurde ihnen verboten. Beispielhaft ist hier die frühe Nürnberger Bettlerordnung von 1370, die die Erlaubnis zum Betteln nur Armen erteilte, deren Bedürftigkeit eidlich bestätigt wurde (Bräuer, Bettelwesen in Wien, 48). Bedürftige Bettler erhielten eine Bettelerlaubnis und wurden in eigens angelegte Register aufgenommen. Als Beleg für die Erlaubnis zum Betteln erhielten die Bedürftigen neben schriftlichen Bestätigungen oft auch gut sichtbare Zeichen. Diese aber entwickelten sich nach und nach zu Stigmata, da der schlechte Ruf der arbeitsunwilligen Bettler auf die gesamte Gruppe abfärbte (Bräuer, Bettelwesen in Wien, 49).

2. Heimatprinzip. Die zweite Entwicklung war die Durchsetzung des "Heimatprinzips", das sich im 16. Jahrhundert endgültig etabliert hatte. Die Obrigkeiten fühlten sich nur für "ihre" ortsansässigen Bettler verantwortlich. Das "Fremdbetteln" wurde verboten, auswärtige Bettler abgewiesen, verjagt und im Wiederholungsfall bestraft. Dadurch wuchs die Zahl der vagabundierenden Bettler, die sich vor allem aus Heimatlosen zusammensetzten: Der Schwerpunkt verlagerte sich aufs Land (Bräuer, Bettelwesen in Wien, 49). Die Phase des einschränkungslosen Bettelns war somit vorbei, abgelöst durch eine kommunale, mit stark repressiven Elementen verbundene Armenpolitik. Die bisher religiös geprägte Wahrnehmung des Bettlers transformierte sich also zu einer weltlichen: Der Bettler wurde nicht mehr als Teil des christlichen Systems zur Rettung der eigenen Seele gesehen, sondern als wirtschaftliche Belastung für die Stadt betrachtet (Bräuer, Der Leipziger Rat, 22).

Obwohl sich die Obrigkeiten stärker mit der Problematik des Bettelns auseinandersetzten, wie etwa auf dem Reichstag von Lindau (1496/97), konnte ein wirksames Konzept nicht entwickelt werden. Ein solches hätte nicht nur die Symptome, sondern auch die zugrundeliegenden wirtschaftlichen und sozialen Ursachen angehen müssen.

Im 16. Jh. wurde das System der Kontrolle verfeinert. Ab 1522 wurde in Nürnberg Bettelei als "unchristlich" und "unwürdig" unter Strafe gestellt, da man die Armenfürsorge als ausreichend betrachtete. Ähnliche Regelungen setzten sich ab 1530 im ganzen Reich mit den "Reichspolizeiordnungen" durch. Auch Arbeit wurde nun zunehmend als Erziehungs- und Disziplinierungsmittel gesehen (Bräuer, Bettelwesen in Wien, 48ff.).

Obgleich man sich im 16. und 17. Jahrhundert verstärkt mit dem Phänomen der Armut auseinandersetzte, konnten sich keine grundsätzlich neuen Ideen entwickeln. Es wurden nur andere Akzente gesetzt. So stellte man im 17. Jahrhundert sogar die Unterstützung "unwürdiger", also nichtbedürftiger Bettler, unter Strafe. Besonders hart wurde der Umgang mit "unwürdigen" und fremden Bettlern nach den verheerenden Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges. Von Ausweisungen, Brandmarken und Ohrenschlitzen im Wiederholungsfall ging man bei der Bestrafung bis hin zur Verordnung von Zwangsarbeit. Zuchthäuser mit harten Methoden setzten sich nun als Disziplinierungsmaßnahmen immer mehr durch. Diese waren räumlich oft mit Waisenhäusern oder Irrenanstalten verbunden (Hippel, 49f.).

Durch Ausweisungen exportierte man jedoch nur die Probleme, anstatt sie zu lösen. Immerhin wurde ab dem 17. Jahrhundert verstärkt die Schaffung von Arbeit als Abhilfe gefordert. Dies gelang jedoch nicht, weshalb man die Armenpolitik dieser Epoche letztendlich als gescheitert ansehen muß (Bräuer, Der Leipziger Rat, 39f.). Eine gewisse Verbesserung konnte erst ab dem 18. Jh. mit der zunehmenden sozialen Absicherung gegen Armut eintreten.

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Autor: Thomas Mättig
 
Artikel: 1. Version vom 6.12.2000
 
siehe auch:
 
Literatur:
  • Bräuer, Helmut: Der Leipziger Rat und die Bettler. Quellen und Analysen zu Bettlern und Bettelwesen in der Messestadt bis ins 18. Jahrhundert, Leipzig 1997.
  • Ders. (Hg.): "...und hat seithero gebetlet". Bettler und Bettelwesen in Wien und Niederösterreich zur Zeit Kaiser Leopolds I, Wien 1999.
  • Jütte, Robert: Arme, Bettler, Beutelschneider. Eine Sozialgeschichte der Armut in der frühen Neuzeit, Weimar 2000.
  • von Hippel, Wolfgang: Armut, Unterschichten, Randgruppen in der frühen Neuzeit (=Enzyklopädie Deutscher Geschichte, Bd. 34), München 1995.

Zitieren Sie diesen Artikel bitte als: Thomas Mättig: Armenpolitik in der Frühen Neuzeit, in: Gudrun Gersmann / Torsten Reimer (Hg.): München im Dreißigjährigen Krieg. Ein universitäres Lehrprojekt, 1. Version vom 6.12.2000, URL: http://www.krieg.historicum.net/themen/m30jk/armenpolitik.htm